Meta plant Nutzung persönlicher Daten für KI-Training – Rechtzeitiger Widerspruch jetzt erforderlich!

Meta wird ab Ende Mai 2025 beginnen, die Daten aller volljährigen Nutzer:innen aus Europa von Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Technologien einzusetzen. Bisher wurden diese Daten für das KI-Training nicht verwendet. Die gesammelten Informationen sollen unter anderem die Entwicklung von KI-Diensten wie dem Meta-AI-Chatbot für WhatsApp oder Sprachmodellen wie Llama unterstützen.

Widerspruch KI-Training

 

 

Geplantes KI-Training zunächst verschoben – neuer Starttermin

Ursprünglich war der Start des KI-Trainings mit europäischen Nutzerdaten bereits für 2024 vorgesehen. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken der irischen Datenschutzbehörde (IDPC), die Meta EU-weit beaufsichtigt, wurde das Vorhaben jedoch zunächst verschoben. Kritikpunkte waren vor allem die rechtliche Grundlage und die Transparenz des Projekts. Inzwischen hat Meta eine Lösung entwickelt, die einen einfacheren Widerspruch gegen die Datenverwendung ermöglicht.

 

 

EDSA-Stellungnahme bringt weitere Klarheit

Im Dezember 2024 veröffentlichte zudem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme zur Verwendung personenbezogener Daten beim Training von KI-Modellen. Diese Stellungnahme, die auf Anfrage der irischen Datenschutzbehörde erfolgte, präzisiert die Bedingungen, unter denen das „berechtigte Interesse“ gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext von KI-Modellen herangezogen werden kann.

Der EDSA betont, dass eine sorgfältige Interessenabwägung erforderlich ist und dass betroffene Personen vernünftigerweise erwarten können müssen, dass ihre Daten für solche Zwecke verwendet werden. Zudem wird hervorgehoben, dass eine ausreichende Anonymisierung erforderlich ist, um die Rechte der Betroffenen zu schützen.

Weitere Details und eine fundierte Analyse der EDSA-Stellungnahme finden Sie in diesem Artikel: Berechtigtes Interesse und KI – Einblicke in die Stellungnahme des EDSA.

 

 

Widerspruch: Jetzt aktiv werden

Facebook- und Instagram-Nutzer:innen müssen nun entscheiden, ob ihre persönlichen Daten – einschließlich Beiträge, Fotos und Kommentare – für das KI-Training genutzt werden dürfen. Dies betrifft nicht nur zukünftige Inhalte, sondern auch bereits veröffentlichte Daten.

Wer einverstanden ist, dass seine öffentlich zugänglichen Inhalte verwendet werden, muss keine weiteren Schritte unternehmen. Wer jedoch verhindern möchte, dass Meta seine Daten für KI-Trainingszwecke einsetzt, sollte schnell handeln. Volljährige europäische Nutzer:innen werden von Meta benachrichtigt und über die Widerspruchsmöglichkeiten informiert.

 

Der Widerspruch kann direkt in den jeweiligen Apps oder über die folgenden Links eingelegt werden:

Um die Verwendung der Daten zu verhindern, muss der Widerspruch bis spätestens Ende Mai 2025 erfolgen. Danach eingereichte Widersprüche stoppen zwar die weitere Nutzung der Daten, jedoch können bereits ins Training eingeflossene Daten nicht mehr entfernt werden, da KI-Modelle auf den bisherigen Daten basieren und diese nicht nachträglich isoliert werden können.

 

Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, betont: „Ich kann gut verstehen, dass es Nutzer:innen sorgt, wenn alle ihre in sozialen Netzwerken geteilten Bilder und Texte nun in KI-Modelle fließen. Hier schützt nur ein rechtzeitiger Widerspruch. Wenn, dann jetzt.“

 

Weitere Informationen und FAQ zum Thema finden Sie auch auf der offiziellen Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: Meta beginnt KI-Training mit persönlichen Daten – wer widersprechen will, muss rasch handeln.

 

 

 

 

Auch interessant:

 

 

Profitieren Sie von unseren Mustern zur Erstellung und Umsetzung einer Interessensabwägung.